Kontakt
Dogs and the City Hundetagesstätte
Dogs and the City Hundehotel
HundeGassiService GbR
Leider ist es uns nicht mehr möglich Emails zu beantworten. Wir sind in der Gottschedstrasse 9 in Winterhude werktags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr anzutreffen und zu diesen Zeiten auch telefonisch unter 040-83981896 zu erreichen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir nicht immer sofort ans Telefon gehen können!

DOGS AND THE CITY Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Betreuungsvertrag
1.1. Zwischen dem Hundehalter und den Inhabern von DATC wird ein Betreuungssvertrag über die Unterbringung und Versorgung seines Hundes in der DATC Hundetagesstätte, auf den DATC Gruppenspaziergängen oder seiner Urlaubsbetreuung im DATC Hundehotel abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Betreuungssvertrages. Die Inhaber von DATC weisen jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungssvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der DATC Einrichtungen ausgehängt und die Inhaber weisen jeden Hundehalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin. Jeder Hundehalter, der seinen Hund bei DATC in Betreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen von DATC Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit DATC einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2. Sollte sich herausstellen, dass Angaben des Hundehalters in dem Betreuungsvertrag unzutreffend sind, steht DATC das Recht der fristlosen Kündigung, sowie nach Wahl pauschaler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder Schadenersatz zu.
1.2.1. Der Betreuungsvertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.
1.3. Alle DATC Mitarbeiter sind verpflichtet, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
1.4. Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
1.5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und außerdem zu jeder Jahreszeit gegen Parasiten präventiv geschützt ist. Er sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Lestospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
1.5.1. Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben.
1.6. Der Hundehalter versichert, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier besteht. Eine Kopie des Versicherungsscheines wird DATC vor Beginn der Betreuung in Kopie ausgehändigt.
2. Leistungsumfang
2.1. DATC Hundehotel in Schleswig Holstein.
Die Hunde werden nachts im DATC Hundehotel in eigens für sie eingerichteten Hundezimmern untergebracht und halten sich tagsüber auch im Wohnbereich der Inhaber auf, damit eine nahezu durchgängige Beaufsichtigung stattfinden kann. Außerdem gewährleistet DATC jedem zur Betreuung abgegebenen Hund während der vereinbarten Urlaubsdauer auf dem umzäunten Privatgelände oder auf Spaziergängen ausreichend Freilauf.
Die Betreuung des Hundes im DATC Hundehotel umfasst auch die Fütterung des Hundes. Nach Vereinbarung bekommt der Hund entweder täglich frisch von DATC zubereitetes Futter oder er wird mit seinem gewohnten Futter, welches der Hundehalter bei Abgabe des Hundes mitzubringen hat, verköstigt. Ansonsten braucht der Hund nur ein sicheres Halsband mit seinen Marken. Schlafplätze und Schmusedecken sind reichlich vorhanden. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter bei Abgabe des Hundes ausdrücklich anzugeben.
2.1.1. Der Hundehalter unterschreibt ein verbindliches Buchungsformular für die Reservierung des Aufenthaltes seines Hundes im DATC Hundehotel.
2.1.2. Der zur Betreuung abgegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist DATC berechtigt, den Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zu übergeben oder anderweitig zu vermitteln. Das Tierheim wird von DATC ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
2.1.3. Der Hundehalter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, die bei Erhalt der Rechnung aber spätestens nach fünf Werktagen, fällig wird.
2.2. DATC Hundetagesstätte in Winterhude.
In der DATC Hundetagesstätte kann der Hund ganztägig oder Stundenweise abgegeben werden. Die Beaufsichtigung vor Ort übernimmt das DATC Team. Die DATC Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Hunden und sind für die Betreuung der Hunde vor Ort entsprechend geschult.
2.2.1. Die DATC Hundetagesstätte hat von Montags bis Freitags geöffnet zwischen 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr. DATC behält sich vor, einen Hund der nicht bis 19.30 Uhr abgeholt wird auf Kosten des Hundehalters mit in das DATC Hundehotel zu nehmen.
2.2.2. Alle Hunde sind bei Abgabe in der DATC Hundetagesstätte am Empfangstresen anzumelden.
2.2.3. Kunden, die im Besitz eines DATC Tickets sind, zeigen dieses bitte bei Abgabe des Hundes am Empfangstresen vor.
2.2.4. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sind bitte alle Hunde vor der DATC Hundetagesstätte angeleint zu führen.
2.3. DATC Hundegassiservice.
Der Hund kann täglich auf ein oder zwei Spaziergänge nach Wahl mitgenommen werden und wird nach einer Einarbeitung unangeleint in den öffentlichen Hundefreilaufgebieten geführt. Die DATC Spaziergänge dauern mindestens zwei Stunden die Fahrtzeit zu den Freilaufgebieten dauert maximal eine halbe Stunde. Für die Hin- und Rückfahrt zu entsprechenden Freilaufgebieten werden die Hunde zusammen in den DATC Hundebussen befördert und sind nach § 23 der Straßenverkehrsordnung gesichert. Hunde gelten im Verkehrsrecht als eine Ladung und der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen dass ihn kein Hund beim Fahren behindern kann.
Alle DATC Dogwalker haben eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung im Umgang mit Hundegruppen und an einem Erste Hilfe Kurs teilgenommen. Alle DATC Dogwalker haben eine Gehorsamsprüfung nach § 4 Absatz 1 des Hamburger HundeG absolviert und die Befreiung von der Leinenpflicht für alle gewerblich auszuführenden Hunde nach § 9 Absatz 8 der Hamburger HundeG vom 17. Februar 2009 erlangt.
2.3.1. Jeder Hundehalter hat die Möglichkeit an einem Gratis Spaziergang mit seinem Hund teilnehmen um den Ablauf des DATC Gassiservices und die Methoden der DATC Dogwalker genau kennen zu lernen.
2.4. DATC Hundetraining
2.4.1. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.
2.4.2. Mit der Anmeldung an einer Einzelstunde oder Kleingruppenstunde ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug auf das angebende Konto oder bar zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung zu festgelegten Terminen erfolgen.
2.4.3. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins muss mindestens 48 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, darf die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet werden.
2.4.4. Die vereinbarten Kleingruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden dürfen voll angerechnet werden. Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Danach ist keine Erstattung möglich. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
2.4.5. DATC übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und/ oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der Hundehalter haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde.
2.4.6. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
2.4.7. Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von DATC vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
3. Krankheit
3.1. DATC verpflichtet sich, dass falls beim Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen, sofort den Hundehalter bzw. den ernannten Vertreter zu benachrichtigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass DATC ihn oder seinen Vertreter tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
3.1.1. Sollte der Hund während der Unterbringung bei DATC erkranken oder sich verletzen, so wird er, den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters entsprechend, versorgt werden. Hält DATC eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Tieres, ist DATC bevollmächtigt, das Tier namens und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen.
3.2. Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes auftreten, ist DATC berechtigt, den Hund zu isolieren (Quarantäne) oder an eine Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. DATC ist darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, den Unterbringungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.
3.2.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztliche Kosten und/oder medikamentöse Behandlung einschließlich Tiertransport und Nebenkosten zu tragen und DATC von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
3.3. DATC ist außerdem berechtigt, die Aufnahme von Hunden, die kurz vor dem Abgabetermin erkranken oder operiert werden mussten, ohne Regressansprüche abzulehnen.
3.4. Anfallende Stornierungskosten für den Aufenthalt im DATC Hundehotel trägt der Hundehalter.
4. Haftung
4.1. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei DATC abgegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
4.1.2. Für Schäden, die das Tier bei Dritten verursacht, haftet vorrangig DATC (§ 834 BGB), da eine von DATC für alle Fälle dieser Art abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung den entsprechenden Schaden abdeckt. Eine von DATC zu leistende Eigenbeteiligung bis zu 300 Euro hat jedoch der Hundehalter zu erstatten.
4.2. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in den DATC Einrichtungen durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Tier in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden.
4.2.1 DATC haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u. a. durch die Gruppenhaltung oder dem Freilauf entstehen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs voll bewusst.
4.2.2. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass sein Hund in einer Gruppe und unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt wird.
4.2.3. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von DATC.
4.3. DATC haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundehalsbändern, Hundemarken, Hundedecken, Hundeleinen und ähnlichem.
5. Sonstiges
5.1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses DATC verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuung bei DATC) keine Haftung übernommen.
5.1.1. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
5.2. Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei DATC Fotografien von seinem Hund angefertigt werden und diese auch veröffentlicht werden und zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Die Anfertigung von Fotografien fremder Gegenstände und deren nichtgewerblichen Veröffentlichung wird als grundsätzlich zulässig angesehen. Dies gilt somit zunächst auch für Tierfotos. Die aktuelle Rechtsprechung geht weiter davon aus, dass es prinzipiell kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt dass also auch die gewerbliche Verwertung der Bilder zulässig ist.

