Die Leinenbefreiung und das Hamburger Hundegesetz

Seit 1. April 2006 gilt in Hamburg das Hundegesetz (HundeG). Dieses Hundegesetz besagt, dass seit dem 1.Januar 2007 alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen und ihn im Hamburger Hunderegister anzumelden.

Ausserdem ergibt sich aus dem Hundegesetz eine allgemeine Anleinpflicht in ganz Hamburg. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des privaten, eingezäunten Grundstückes sowie außerhalb der Hundefreilaufflächen ist ein Hund grundsätzlich überall anzuleinen. Ausnahmen gelten nur für Hunde die jünger als 12 Monate sind oder für Hunde deren Halter belegen können, dass der Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung mehr ablegen kann. Auch Hundehalter die erfolgreich und nachweislich mit ihrem Hund die Gehorsamsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben sind von dieser Anleinpflicht befreit. Dann darf dieser Hund in Begleitung dieses Halters überall dort, wo keine "speziellen" Anleinpflichten gelten, ohne Leine laufen.

Die Befreiung von der Anleinpflicht

Um sich und Ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien zu lassen, müssen Sie eine Gehorsamsprüfung ablegen. Prüfungsinhalte sind unter anderem der Grundgehorsam und die Verträglichkeit gegenüber Hunden, Spaziergängern, Fahrradfahren und Joggern.

Sie können mit uns gerne auch Einzelstunden zur Prüfungsvorbereitung vereinbaren. Eine bestandene Prüfung gilt nicht für den Hund, sondern für das geprüfte Hund-Mensch-Team.

Die Prüfung dauert etwa eine Stunde und kostet 45,00 € pro Mensch-Hund-Team und 35,00 € für jede weitere Person, die diesen Hund führt. Termine sprechen Sie bitte telefonisch mit uns ab unter 040.83981896

 


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